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Betrug bei Steuern und Sozialabgaben?: Razzia! TV-Koch Johann Lafer im Visier der Staatsanwaltschaft
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Johann Lafer
dpa/Olaf Schepers Fernsehkoch Johann Lafer.

Gerade erst hat TV-Koch Johann Lafer eine juristische Auseinandersetzung ad acta gelegt, schon droht neuer Ärger: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Sein Restaurant und seine Kochschule wurden durchsucht.

Am Montag hatten rund 45 Beamte Lafers Restaurant in Stromberg und seine Kochschule Table d'Or in Guldental durchsucht, wie die Behörde am Dienstag bestätigte. Nun werde die Staatsanwaltschaft die Unterlagen und elektronischen Dateien auswerten. „Wir ermitteln gegen die Eheleute Lafer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung“, sagte Staatsanwalt Hans Peter Gandner am Dienstag in Koblenz. Zunächst hatte die Koblenzer „Rhein-Zeitung“ über die Ermittlungen berichtet. Demnach hätten die Ermittler kistenweise Akten und mindestens einen Computer konfisziert.

Aber für Lafer könnte es noch schlimmer kommen: Ein weiterer Beschäftigter, der laut Angaben der "Rhein"-Zeitung zehn Jahre als Spüler in Stromberg gearbeitet hatte, fordert von Lafer, dass er rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge entrichten soll. Es soll um eine mittlere fünfstellige Summe gehen.

Lafer will sich nicht äußern

Der Anwalt von Lafer erklärte auf Anfrage, sein Mandant werde sich während eines laufenden Verfahrens nicht äußern. „Mein Mandant und seine Anwälte, die ihn in dieser Angelegenheit vertreten, haben kooperativ sämtliche relevanten Unterlagen freiwillig herausgegeben“, teilte Christian Schertz in Berlin mit. „Sie werden auch weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten, um die verbleibenden Vorwürfe vollständig aufzuklären.“  Der Anwalt erklärte weiter: „Die Durchsuchung entspricht dem normalen Ablauf in einem Ermittlungsverfahren.“

Turbulente Zeiten für den Starkoch, denn erst vor kurzem endete für TV-Koch Johann Lafer eine andere juristische Auseinandersetzung. Das Arbeitsgericht in Bad Kreuznach hat die Klage seiner ehemaligen Haushälterin abgewiesen. Der Vorwurf: Er habe zu wenig Sozialabgaben für ihre Arbeit gezahlt. Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat die Klage einer ehemaligen Haushälterin gegen Johann Lafer abgewiesen. Lydia Dienz (57) hatte dem österreichischen TV-Koch vorgeworfen, zu wenig Sozialabgaben für ihre Arbeit in dessen Privathaus gezahlt zu haben. Doch das Gericht sah es anders. Die Entscheidung betreffe sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, erklärte die Richterin ihre Entscheidung. „Wie erwartet wurde die Klage abgewiesen, womit wir von Anfang an gerechnet haben, da die Ansprüche unberechtigt sind“, bestätigte Lafers Anwalt gegenüber dem TV-Magazin „RTL Exclusiv“.

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